Unser Wald

„Klimaschutz ist Waldschutz“, heißt die Parole, mit der die Landesregierung den Bau von Windkraftanlagen (WKA) in rheinland-pfälzischen Wäldern legitimieren will. Selbst dort, wo noch gesunder Wald vorhanden ist, wie im Otterberger Wald, ist man bereit, diesen zu opfern, um das Klima zu retten. Die Bürgerinitiative Pro Otterberger Wald sagt „Waldschutz ist Klimaschutz“, denn der Wald liefert einen nicht unerheblichen Beitrag zur Verbesserung des lokalen Klimas und zur CO2-Speicherung und hat darüber hinaus vielfältige weitere ökologische und Wohlfahrtsfunktionen. 

WKA im Wald

Wälder gehören zu unseren wertvollsten Ökosystemen. Sie weisen eine wesentliche höhere Biodiversität auf als Offenland, das meist intensiv genutzt wird, von Büschen und Hecken befreit und von Verkehrswegen zerschnitten ist. WKA werden gerne im Wald errichtet, da es sich meist um ortsferne Standorte in höheren, also windhöffigeren Lagen handelt. So wird es auch vom Umweltministerium RLP empfohlen. Rund 450 WKA drehen sich im Pfälzerwald, davon 36 im Staatswald. 

 

In der Argumentation der Windkraft-im-Wald-Befürworter:innen wird gerne mit der Flächeneffizienz von WKA gegenüber anderen Stromerzeugern argumentiert oder die CO2-Ersparnis pro WKA bei der Stromgewinnung durch Windkraft der CO2-Speicherfähigkeit pro Hektar Wald gegenübergestellt. Hierbei wird der gesamtökologische Nutzen des Waldes ignoriert und allein auf seine Fähigkeit zur CO2-Speicherung reduziert. 

 

Kein Argument kann WKA im Wald rechtfertigen. Im Wald können WKA nicht naturverträglich errichtet werden. In einem intakten Wald noch weniger. Für Alternativen sind regionale, bürgernahe Energieerzeugungskonzepte, Primärenergieeinsparung durch nachhaltigen Konsum und Lebensstil sowie die ganze Bandbreite grüner Zukunftstechnologien in Betracht zu ziehen. 

Wirkungen und Folgen

Die Beeinträchtigungen durch WKA sind für den Wald enorm: Holzkahlschlag, Baulärm und Baustellenverkehr, maschinelle Bodenverdichtung, Einbringen riesiger Mengen Schotter, Beton, Baustahl, Öle und Schmierstoffe durch Baumaschinen und WKA-Betrieb, Licht-, Schall-, Infraschall- und Schattenemissionen, Veränderung der natürlichen Windverhältnisse und des lokalen Klimas bis hin zu Trockenheit, Waldbrand- und Leckagengefahr, Vogelschlag, Barotrauma bei Fledermäusen, Habitatvernichtung, Vergrämung, Auflichtung geschlossener Waldbestände, die vermehrt dem Angriff von Sonne und Wind ausgesetzt sind, mit der Folge weiterer Schwächung des ohnehin vom Klima gestressten Waldes.  

Begriffsklärung

Die beiden Windradplangebiete (= „Vorhabensgebiet“) nördlich von Otterberg liegen im Wald zwischen der L387 und L382 (Otterberger Wald) sowie westlich der L 382 (Pfalzwald, auch Mehlbacher Wald genannt). 

Diese Waldgebiete gehören als „Otterberger Wald“ zum Pfälzerwald  Danach ist der „Otterberger Wald“ ein zusammenhängender Wald, der sich von West nach Ost von Mehlbach bis nach Wartenberg und von Nord nach Süd vom Heidenkopf (419 m) nördlich des Horterhofes bis südlich von Otterberg erstreckt und ca. 38 qkm groß ist. Der Wald wird lediglich von den beiden o. g. Landesstraßen durchschnitten.

Der Otterberger Wald ist also nicht naturräumlicher Bestandteil des Nordpfälzer Berglandes, wie oft angenommen wird, sondern des Pfälzerwaldes. 

Zu dem per Landesverordnung festgelegten Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen (vormals „Naturpark Pfälzerwald“) gehört der Otterberger Wald nicht. Das Biosphärenreservat endet im Norden auf einer Linie Enkenbach-Neuhemsbach-Sippersfeld. Oft wird für das Biosphärenreservat  vereinfachend, aber unrichtigerweise, der Begriff „Pfälzerwald“ verwendet. Für das Biosphärenreservat gelten rechtliche Einschränkungen, die für den übrigen Pfälzerwald nicht gelten. 

Karte mit Wanderwegen im Zentrum des Otterberger Waldes

n.

Eigentumsverhältnisse

Das Vorhabensgebiet befindet sich zum größeren Teil, d. h. schwerpunktmäßig, auf Otterberger Gemarkung (Staatswald) und zu einem kleineren Teil auf Mehlbacher Gemarkung (Kommunalwald). Die planungsbetroffene Staatswaldfläche von der L387 im Osten bis zur Gemarkungsgrenze Otterberg/ Mehlbach im Westen umfasst 685 Hektar (Forstdistrikte I, II, III). Der geplante Otterberger Windpark befindet sich im Zentrum dieses Waldgebietes. Der Mittelpunkt liegt ungefähr bei dem Hauptwegekreuz an dem auch der Forstdirektor-Udo-Lenhard-Gedenkstein steht.  

Der Staatswald gehört den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Rheinland-Pfalz und wird vom Landesbetrieb Landesforsten nach wirtschaftlichen Grundsätzen bewirtschaftet und verwaltet. Der Staatswald soll nach § 25 Abs. 1 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) dem Gemeinwohl in besonderem Maße dienen. Zuständig ist das Forstamt Otterberg (Revier 13 – Grafenthalerhof, Revierleiter Mathias Golditz). 

 

Auf Mehlbacher Gemarkung sind zwei WKA im Kommunalwald geplant (Gaia, Stand Dezember 2022). Hierfür haben die Projektierer schon vor längerer Zeit einen Pachtvorvertrag mit der Kommune abgeschlossen. 

 

Das bisherige Landesrecht (Landesentwicklungsplan IV) sah vor, dass WKA immer nur im Dreierverbund errichtet werden dürfen, um die Verspargelung der Landschaft einzudämmen. Von daher akquirierte Gaia die Fläche für den notwendigen dritten Standort im benachbarten Staatswald auf Otterberger Gemarkung (Knieberg). Hierfür hat Gaia bereits einen Pachtvorvertrag mit Landesforsten in der Tasche. Die jetzige Landesregierung (18. Legislaturperiode ab 18.05.2021) hat laut Koalitionsvertrag das planungseinschränkende Konzentrationsgebot von mindestens drei Anlagen im räumlichen Verbund abgeschafft. Die Bauanträge der GAIA für den Mehlbacher Windpark liegen der Kreisverwaltung vor. Eine befristete Zurückstellung der Genehmigung nach §§ 14/15 BauGB wurde seitens der KV offenbar abgelehnt 

geplante Standorte von Windkraftanlagen im Otterberger Wald 
(rot = Juwi, blau = Gaia)

Dienstleistungen des Waldes

 

Neben dem forstwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen des Waldes werden zunehmend die ökologischen Dienstleistungen des Waldes wichtig: Rückzugsraum für Flora und Fauna, Sauerstoffproduzent, CO2-Speicherung, Klima- und Lärmpufferung, Luftfilterung, Wasserfilterung und Wasserrückhaltung, Erosionsschutz. In unserem Wald befinden sich zahlreiche Quellgebiete. Der Wald dort hat als Wasserschutzwald eine hohe Bedeutung für die immer knapper werdende Ressource Grundwasser. Rund 1/3 des Plangebietes  sind als Klimaschutzwald und ca. 5 % als Biotopschutzwald ausgewiesen. 

Walderleben

Für die Bürger:innen der Stadt Otterberg und der umgebenden Ortschaften ist der Otterberger Wald die grüne Lunge und das erste und wichtigste Naherholungsgebiet. In deutschen Wäldern gilt ein freies Betretungsrecht zu Erholungszwecken (das sich allerdings Regeln zu unterwerfen hat).  

In Otterberg ist die Waldumgebung zu Fuß oder mit dem Fahrrad bzw. auch mit dem Auto in ein paar Minuten erreichbar.  

Ein Aufenthalt im Wald, abseits gebauter und technischer Strukturen, abseits des Zivilisationslärms, ist in seiner Wirkung kaum einer anderen Erholungsform vergleichbar. 

Zwangsläufig hat sich in Zeiten von Corona die Freizeitgestaltung von Alt und Jung mehr in den Outdoor-Bereich verlagert. Viele Menschen lernten die ganz besondere Qualität einer Auszeit im Wald neu schätzen. 

Tourismus

Das Fremdenverkehrskonzept der Stadt Otterberg stützt sich auf ein gut ausgearbeitetes Wander-, Fahrrad-, und Nordic-Walking-Rundwegenetz, das sich genau in das Waldgebiet erstreckt, das nun auch das Interesse der WKA-Projektierer gefunden hat. Auch der vom Deutschen Wanderverband als Qualitätsweg zertifizierte Hinkelsteinweg (39,5 km) durchquert diesen Bereich; ein überregionaler Fahrradwanderweg führt am Rande vorbei. Die Auswirkungen von WKA auf den Erholungswert – und in der Folge die negativen Auswirkungen auf den Tourismus in Otterberg – dürften gravierender sein, als die meisten Leute dies vorab einschätzen. 

Erholungsnutzung

In der Waldfunktionenkarte des Landes Rheinland-Pfalz werden alle Waldfunktionen festgehalten, damit sie bei einer Maßnahmenplanung berücksichtigt werden können. Die Waldfunktionenkartierung sei ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Nachhaltigkeit, heißt es auf der Website von Landesforsten. 
Für den Wald nördlich von Otterberg (Staatsforst Otterberg) ist eine Naherholungsfunktion ausgewiesen. Davon erfasst sind weit mehr als 90 % der Wege einschließlich eines beiderseitigen Sichtbarkeitsstreifens zu je 100 Meter Breite mit einer intensiven (orange) und überdurchschnittlichen (gelb) Frequentierung bzw. Erholungsnutzung. Erholungsschwerpunkte (rot bzw. *) sind am Grafenthalerhof, am Schwimmbad und am Campingplatz ausgewiesen. 

Leider datiert die aktuellste Karte von 2005 (!) Die Frequentierung der Waldwege, auch die Erholungsschwerpunkte haben seither erheblich zugenommen, z. B. im Bereich des Birotshofes und der Badstube sowie an vielen weiteren Stellen. Das transportiert diese Karte, die auch Grundlage der Planung der WKA-Projektierer ist, nicht.

Stadt- und Waldgeschichte

Für die Stadt Otterberg ist ihre Zisterzienser- und Wallonen-Geschichte identitätsbildend. Das waldreiche natürliche Umfeld ist ein weiteres Markenzeichen der Stadt, das sie gezielt für ihre Eigenwerbung einsetzt. Altstadt, Abteikirche und Kapitelsaal sind das eine Argument, der historische Otterberger Wald mit seinen Zeitzeugnissen, das andere. Es befinden sich dort neben 180-jährigen Baumveteranen, einer der relativ wenigen in Pfalz übriggebliebenen Hinkelsteine aus der Jungsteinzeit, einige vorgeschichtliche Hügelgräber und alte, mit dem Abtstab gekennzeichnete Grenzsteine. Sie gehen auf eine Aussteinung von 1792 zurück und dokumentieren die früheren Grenzen des zisterziensischen Waldbesitzes, der nach der Auflösung des Klosters 1561 der Kurpfalz zufiel und heute Bestandteil des Staatswaldes ist.

Alter Otterberger Grenzstein mit Abtstab

Hinkelstein

Alter Buchenwald

Waldtradition

In den vergangenen Jahrhunderten hat der nahe Wald vielen Otterbergern Lohn und Brot gegeben und ihnen durch die Holzleserechte ihr hartes Dasein erleichtert. Damit die Erinnerung daran lebendig bleibt, wird alle zwei Jahre eine Frühlingskönigin gekrönt und ein traditionelles Dankesfest im Wald gefeiert, das viele Otterberger Bürgerinnen und Bürger anzieht. 

Biologie

Zusammensetzung/Aufbau

Im Vorhabensgebiet steht ein vitaler, älterer Laubholz-Nadelholz-Mischwald mit überwiegend Laubwaldanteil (60 %) und ohne große Nadelholz-Reinbestände. Baumarten und Baumalter sind gut durchmischt, sodass sich der Wald sowohl in der Fläche als auch in der Höhenentwicklung als ein abwechslungs- und strukturreicher Wald darstellt, der eine hohe Naturnähe aufweist.

Nutzung / Holzvorrat 

Nach wie vor ist der Otterberger Wald auch Wirtschaftswald. Die jährliche Holzentnahme dürfte die üblichen ca. 70  % und mehr des jährlichen Zuwachses betragen. Genauere Zahlen wurden vom Forstamt Otterberg nicht herausgegeben.  In Anbetracht des vermutlich geringer werdenden Holzertrages infolge von Klimaschäden, wächst die Gefahr der Übernutzung, zumal der fortbestehende – bei der letzten Waldinventur 2011 angehobene – Hiebsatz nicht angepasst wurde. Daran dürfte sich vorerst auch wenig ändern, da die alle 10 Jahre vorgeschriebene Waldinventur („Forsteinrichtung“) in absehbarer Zeit nicht stattfinden wird. 

2020 wurden neben Fichten, Kiefern und Douglasien auch Buchen und Eichen entnommen.

Schäden 

In den letzten Jahren blieb der Otterberger Wald von flächenhaften Orkanschäden verschont. Punktuell müssen immer wieder absterbende Fichten entnommen werden, größere Kalamitätsflächen (Borkenkäfer) weist der Wald jedoch nicht auf. Trockenheitsschäden waren im August 2020 auch an einzelnen Buchen zu erkennen. Verglichen mit dem Wald anderer Regionen in Rheinland-Pfalz (Südseite des Donnersbergs, Westerwald u. a.) ist der Otterberger Wald jedoch als vergleichsweise gesund und klimastabil einzustufen. Bei weiterhin entsprechender Schonung und Entwicklung ist der Otterberger Wald nach forstfachlichem Ermessen in der Lage, die zu erwartenden Herausforderungen durch die Klimaveränderung zu bewältigen.

Biotope / geschützte Flächen 

Die ökologische Wertigkeit des Otterberger Waldes stützt sich einerseits auf natürliche standörtliche Voraussetzungen, z. B. Quellgebiete, Bachläufe, Feuchtstandorte, Altbaumbestände, andererseits auf forstliche Maßnahmen, die geeignet sind, den ökologischen Standard zu heben, wie z. B. natürliche Waldbewirtschaftung, verminderter Holzeinschlag, weniger und gleichbleibende Rückegassen, im Wald verbleibendes liegendes und stehendes Totholz, Naturverjüngung oder gezielte Maßnahmen, wie sie das für die Forstverwaltung verbindliche BiotopAltbaumTotholzkonzept vorschreibt (BAT, 16.06.2011, PDF-Download). 

Dazu gehören Naturwaldreservate, Waldrefugien, Biotopbaumgruppen und einzelne Biotopbäume. Rechtsförmlich werden davon nur die Naturwaldreservate festgelegt. Alle Elemente des BAT-Konzeptes sind vom Forstamt lt. Leitfaden im forstbetrieblichen geographischen Informationssystem (GIS) zu erfassen. Mit dem BAT hat das lokale Forstamt gute Möglichkeiten, den ökologischen Standard in seinem Zuständigkeitsbereich zu fördern, was auch andernorts nachweislich gelungen ist, wie bei Landesforsten nachzulesen ist. Allerdings nimmt es nicht jedes Forstamt mit der Umsetzung so genau. Auch steht scheinbar der mangelnde Vollzug einer Zertifizierung nicht entgegen.

Wie wird das BAT-Konzept im Otterberger Wald umgesetzt?

Biotopbäume nach BAT

In der entsprechenden Karte des Forstamtes für das betroffene Gebiet sind ca. 35 Biotopbaumgruppen bzw. Biotopbäume zu finden. Tatsächlich sind aber inzwischen wesentlich mehr (ca. 140) Bäume ausgezeichnet. Es steht also schätzungsweise im Durchschnitt je 5 Hektar ein solcher mit einer „weißen Welle“ gekennzeichneter Biotopbaum, der dauerhaft der Nutzung entzogen ist.  

Meist sind es besonders eindrucksvolle große und alte Individuen, auch Höhlen- und Totholzbäume, aber es sind auch Bäume dabei, an denen nur ein Nistkasten hängt.  
Was die Auswahl von Bäumen als Biotopbäume in der Forstpraxis angeht verweisen wir auf einen ausgezeichnete den Aufsatz "rechtswidrige Forstpraxis" von Dr. Guido Pfalzer von der RPTU Kaiserslautern. Er ist veröffentlicht im  Naturschutzmagazin 1/2023 der Naturschutzinitiative e.V. (NI):

https://www.naturschutz-initiative.de/images/PDF2022/RechtswidrigeForstwirtschaft2022.pdf 


Potenziell könnten sicher mehrere hundert Bäume als Biotopbäume ausgezeichnet werden. Was die Umsetzung des BAT-Konzeptes angeht, wird im Forstamt auf Personalmangel verwiesen. Die Arbeit ist recht aufwändig. Der Revierleiter soll/darf diese Arbeit nur im Zusammenhang mit anderen Arbeiten machen, die in dem betreffenden Waldstück sowieso ausgeführt werden müssen. 

Definition Biotop-Bäume nach dem BAT-Konzept 

Biotopbäume weisen folgende Merkmale auf: 

  • Höhlenbäume: Bäume mit von Spechten angelegten oder durch das Ausfaulen von Ästen entstandenen Höhlen.   
  • Totholzbäume mit erheblichen Anteilen von Kronen-Totholz. Stehendes, starkes Totholz: Ganze Bäume oder Stämme ab Brusthöhendurchmesser (BHD) > 40 cm. 
  • Altbäume(„Methusalembäume“): Meist sehr alte Bäume, die ihre wirtschaftliche Zieldimension weit überschritten haben und/oder bei denen Entwertung eingesetzt hat.    
  • Individuen oder Bestände seltener heimischer Baumarten, die im Lande oder in einzelnen Naturräumen nur noch sporadisch vorhanden sind.    
  • Bäume mit besonderen Merkmalen: Bspw. größere Stammverletzungen, Stammfäulen, Mulmhöhlen, Pilzkonsolen, Blitzschäden, ausgebrochene Zwiesel, starker Moos-, Flechten- oder Efeubewuchs, ungewöhnliche Wuchsform.“ 
  • Bäume mit sich lösender Rinde oder Rindentaschen (i.d.R. stärkere Laubbäume).
  • Bäume mit Großhöhlen.
  • Besiedelte Horstbäume (die Horste z. B. von Milan- und Bussardarten, Waldohreule, Schwarzstorch und Kolkrabe werden oft über mehrere Jahre besiedelt und haben daher eine besondere Bedeutung als Fortpflanzungsstätte).
  • Bäume mit bekannten Fortpflanzungs- und Ruhestätten von FFH-Anhang.
  • IV-Arten (z. B. Eremit, Heldbock) und in FFH-Gebieten Anhang II Arten mit geringem Aktionsradius (z.B. Veilchenblauer Wurzelhalsschnellkäfer).


Biotopbaumgruppen nach BAT 

Im Vorhabensgebiet sind einige Biotopbaumgruppen ausgewiesen, dazu wurden vom Forstamt nur ungenaue Angaben gemacht. Das BAT empfiehlt als Orientierungswert Gruppen zu ± 15 Bäumen sowie eine Gruppe auf rund drei Hektar. Es ist zu vermuten, dass das Forstamt auch hier seine Gestaltungsmöglichkeiten noch nicht ausgenutzt hat. Wir fordern auch hier eine mindestens richtlinienkonforme Umsetzung.

Waldrefugien nach BAT 

Waldrefugien sind Flächen, die dem Arten- und Biotopschutz gewidmet sind und dauerhaft oder für eine Waldgeneration temporär aus der Nutzung genommen werden. Waldrefugien gibt es im Otterberger Wald keine (!), obwohl es Potenzial hierfür gibt. Die Ausweisung solcher Flächen liegt in der Zuständigkeit des lokalen Forstamtes. 

Naturwaldgebiete nach BAT 

Naturwaldgebiete gibt es im Otterberger Wald keine und überhaupt im Pfälzerwald nur wenige (u. a. in den Kernzonen des Biosphärenreservates).